top of page

Terms & conditions

§1 GELTUNGSBEREICH

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „Nutzungsbedingungen“) finden auf alle Verträge Anwendung, die zwischen der 21st Real Estate GmbH, Sachsendamm 6, 10829 Berlin (im Folgenden: „21st“) und einem Nutzer über die Anwendung der Software von 21st Bewertung und Analyse von Immobilieninvestitionen (im Folgenden „Software“) zustande kommen, inklusive der Nutzung von Daten. Mit Abschluss eines Vertrags zur Nutzung der Software (im Folgenden: „Nutzungsvertrag“) stimmt der Nutzer den im jeweiligen Zeitpunkt aktuellen Fassungen dieser Nutzungsbedingungen sowie der Datenschutzbestimmungen von 21st (im Folgenden „Datenschutzbestimmungen“) zu, die dem Nutzungsvertrag als Anlagen beigefügt sind. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen des Nutzungsvertrages den Regelungen in diesen Nutzungsbedingungen vor.

1.2. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen Bedingungen des Nutzers widerspricht 21st hiermit ausdrücklich; sie werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, es sei denn, die Bedingungen werden von 21st ausdrücklich bestätigt.

1.3. Einige Regelungen der Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für Nutzer als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Der Nutzer ist Verbraucher, wenn der Nutzer den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. In diesen Nutzungsbedingungen wird in dem jeweiligen Einzelfall ausdrücklich auf die eingeschränkte Geltung bestimmter Klauseln für Verbraucher hingewiesen.

1.4. Die Nutzungsbedingungen gelten insbesondere auch für den Fall, dass die Anwendung dem Nutzer lediglich zu Testzwecken zur Verfügung gestellt wird.

 

§2 VERTRAGSGEGENSTAND & LEISTUNGSBESCHREIBUNG

2.1. 21st entwickelt und vertreibt Softwareprodukte im Bereich der Immobilien- und Lagebewertung, die dem Nutzer cloudbasiert auf Zeit gegen Entgelt über das Internet (SaaS) bereitgestellt werden. Die Software wird durch Daten der 21st Real Estate gespeist, die für die Bewertung maßgeblich sind.

2.2. Die in der Software angelegten Objekte sind mithilfe von der 21st entwickelten Berechnungsmethoden im Sinne einer Schätzung bewertet und standardisiert. Die Software berechnet unter Anwendung anerkannter Methoden das Potential für Immobilieninvestitionen über die gesamte Dauer des geplanten Investitionszyklus und kalkuliert auf dieser Basis Finanzkennzahlen. Dabei unterliegt die Berechnung wie jede wissenschaftliche Methode gewissen natürlichen Grenzen. Es existieren zudem besondere Ausgangslagen und individuelle Investitionsrisiken, die nicht immer in ihrer Gesamtheit bei Berechnungen berücksichtigt werden können. Das Ergebnis der Einzelobjektbewertung beruht zudem auf den von dem Nutzer gelieferten individuellen Parametern im Zusammenspiel mit Daten aus regelmäßig aktualisierten, auf sorgfältigen Marktanalysen beruhenden Datenpools. Der Nutzer muss daher in jedem Einzelfall prüfen, welche besonderen Umstände bei einer Investition zu berücksichtigen sind und ob die Software diese Umstände über bestimmte, änderbare Parameter erfasst. Zudem ist jede Prognose eine naturgemäß unsichere Berechnung. Angesichts dieser Umstände kann 21st lediglich eine Schätzung des Potentials des Objekts zur Verfügung stellen und insbesondere nicht gewährleisten, dass das berechnete Potential dem tatsächlichen Verlauf einer Investition entsprechen wird. Der tatsächliche Erfolg bei einer Immobilieninvestition kann von der Bewertung seines Potentials abweichen. Gründe hierfür können zum Beispiel - aber nicht ausschließlich - darin liegen, dass sich regulatorische Rahmenbedingungen ändern (Wahlrecht in der Bilanzierung, staatliche Förderungen, o.ä.), sich die Mieteinnahmen aufgrund von wirtschaftlichen Veränderungen oder unvorhergesehenen Ereignissen ändern, das Objekt nicht hinreichend vermarktet wird oder ungeplante Kosten beim Erwerb, der Nutzung oder der Veräußerung einer Immobilie anfallen. Die Nutzung der Software entbindet den Nutzer nicht von der Obliegenheit einer eigenständigen und sorgfältigen Bewertung und Entscheidung über die Durchführung einer Immobilieninvestition.

2.3. Die von 21st bereitgestellten Daten werden in die Software eingespeist, um Immobilien und Lagen zu bewerten. Die in der Software vorgeschlagenen Parameter (Mieterlisten mit Details zum Objekt und zu den Mietverträgen, Erwerbspreisen mit Erwerbsnebenkosten, diversen Kostensätzen, etc.), können vom Nutzer bearbeitet werden. Soweit die Software für einzelne Parameter Standardwerte vorschlägt, muss der Nutzer diese Standardwerte daraufhin überprüfen, ob sie auch für die konkret zu bewertende Immobilie anwendbar sind. Dem Nutzer ist bewusst, dass sich die Anpassung der Werte durch den Nutzer maßgeblich auf das Ergebnis auswirkt. 21st trifft keine Verantwortung für Angaben der Nutzer hinsichtlich Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit.

2.4. Die Software der 21st wird mit Daten angereichert, um die entsprechenden Bewertungen durchführen zu können. 21st arbeitet mit einem Kachelsystem, das sich in 200x200m innerstädtisch und 1x1km außerstädtisch clustert. Alle Datenpunkte innerhalb der Kacheln und umliegender Kacheln korrelieren miteinander, um alle möglichen Bewertungskriterien für eine Immobilien und deren Lage zu berücksichtigen. Daraus lassen sich individuelle Scores (1-100) bilden, die nach Kundenwünschen individuell gewichtet werden können.

2.5. 21st stellt Angebots- sowie Umgebungsdaten für den Immobiliensektor aus verschiedensten Datenquellen bereit. Hierbei handelt es sich um Daten zu Miet- und Preisniveaus auf unterschiedlichen regionalen und zeitlichen Aggregationsstufen zu unterschiedlichen Nutzungsarten. Ferner werden (normierte) Umgebungsdaten auf einer regionalen Ebene von 200x200m bereitgestellt. Alle Daten werden auf Basis des flächendeckenden, deutschlandweiten Kachelsystems mit über 55 Mio. Kacheln berechnet. Alle Daten werden in verschiedenen zeitlichen Intervallen regelmäßig (mindestens quartalsweise) und nach Verfügbarkeit der Datenaktualität der Datenanbieter aktualisiert und in die 21st Smart Data Datenbank eingespeist.

2.6. Alle Daten werden bei einem Update einer strengen Kontrolle unterzogen. Diese beinhaltet stichprobenartige Kontrollen von Referenzregionen sowie allgemeine Analysen - z.B. die Betrachtung von Genauigkeitskriterien bei der Berechnung von Indikatoren auf Basis von „Machine Learning“-Algorithmen. Weiterhin stellen regelmäßige Plausibilitätsprüfungen die Qualität der Daten sicher. Die in die 21st Smart Data Datenbank integrierten Daten sind für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügbar. Dies gewährleistet maximale Vergleichbarkeit. Alle Scores, die aus 21st Smart Data gebildet werden, sind auf Stadtebene oder der Ebene von Raumordnungsregionen normiert.

2.7. Die Software wird entgeltlich zur Nutzung auf Zeit über das Internet (SaaS) bereitgestellt. Sie läuft auf Servern ab, die im Einflussbereich der 21st stehen.

2.8. Soweit nicht anders vereinbart, schuldet 21st keine Anpassungen der Software an konkrete Bedürfnisse des Nutzers.

2.9. Eine Sicherung der vom Nutzer in die Software eingegebenen Daten schuldet 21st nicht. Nutzer sind daher angehalten, während der Vertragslaufzeit in regelmäßigen Abständen und rechtzeitig vor dem Ende der Vertragslaufzeit die für sie relevanten Daten auf einem von 21st unabhängigen Speichermedium zu sichern.

2.10. Die genaue Art und der Umfang der Funktionalitäten der Software und etwaig von 21st zusätzlich angebotene Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Angeboten der 21st auf ihrer Website unter www.21re.de.

 

§3 VERTRAGSSCHLUSS, VERTRAGSINHALT, LAUFZEIT & KÜNDIGUNG

3.1. Etwaige Darstellungen in Werbematerialien oder auf der Website von 21st sind unverbindlich.

3.2. Durch die Bestellung entsprechender Leistungen bzw. durch Unterzeichnung des Nutzungsvertrages gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab. Unbeschadet des Rechts, ein Angebot ohne Angabe von Gründen ablehnen zu dürfen, erklärt 21st die verbindliche Annahme oder Ablehnung spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Bestellung durch den Nutzer.

3.3. Mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Nutzer bzw. durch beidseitige Unterschrift des Vertragsformulars kommt der Vertrag zustande. Die Zusendung einer Rechnung, die Freischaltung des Softwareprodukts oder die sonstige Erbringung der Leistung steht einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch 21st gleich.

3.4. Mit beidseitiger Unterzeichnung des Vertragsformulars bzw. Vertragsschluss beginnt die Zahlungspflicht des Nutzers, unabhängig davon, wann er die Leistungen von 21st tatsächlich in Anspruch nimmt. Der Inhalt des Nutzungsvertrags bestimmt sich über die in ihn einbezogenen Nutzungsbedingungen, wobei 21st und der Nutzer individuelle Ergänzungen des Nutzungsvertrags insbesondere hinsichtlich Laufzeit, Nutzungsumfang und Entgelten über einen separaten Vertrag vereinbaren können.

3.5. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit des Nutzungsvertrags 12 Monate. Der Nutzungsvertrag verlängert sich automatisch nach Ablauf der Laufzeit um weitere 12 Monate, soweit er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit von 21st oder dem Nutzer gekündigt wird.

3.6. Die Kündigung bedarf der Textform. Der Nutzer kann die Kündigung insbesondere durch E-Mail an sales@21re.de erklären.

3.7. Unbeschadet der vorstehenden Regelungen steht 21st und dem Nutzer das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zu. Für 21st liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn:

â–ª der Nutzer mit einer nicht unerheblichen Zahlungsverpflichtung ganz oder teilweise trotz Mahnung nicht nachkommt;

â–ª der Nutzer gegen wesentliche Bestimmungen des Nutzungsvertrages oder dieser Nutzungsbedingungen verstößt und trotz Abmahnung und Ablaufs einer angemessenen Frist keine Abhilfe schafft. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn diese keinen Erfolg verspricht oder der Verstoß so schwerwiegend ist, dass 21st ein Festhalten am Nutzungsvertrag unter Berücksichtigung der beidseitigen Interessen unzumutbar ist. Ferner kann sich die Schwere des Verstoßes auch daraus ergeben, dass der Nutzer wegen eines vergleichbaren Verstoßes bereits mehrfach abgemahnt wurde;

â–ª Anforderungen des Gesetzgebers, eines Gerichts oder einer Behörde ergeben, dass die Nutzung der Software nicht oder nicht mehr in der bisherigen Form angeboten werden darf; oder

â–ª 21st die eigene Geschäftstätigkeit einstellt.

3.8. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

3.9. Nach Vertragsende hat der Nutzer keinen Zugang mehr zu seinem Nutzerkonto und auch keinen Anspruch auf dessen Wiederherstellung. 21st ist für die Sicherung der in dem Nutzerkonto hinterlegten Informationen nicht verantwortlich. Es gelten die Obliegenheiten zur Sicherung der eigenen Daten im Sinne der Ziffer 2.09.

 

§4 NUTZUNGSENTGELTE, ZAHLUNG, FÄLLIGKEIT UND VERZUG

4.1. 21st erhebt für die Nutzung der Software ein Nutzungsentgelt (im Folgenden: „Nutzungsentgelt“). Die Höhe des Nutzungsentgelts hängt von Art und Umfang der Nutzung (im Folgenden „Nutzungsumfang“) ab und wird mit jedem Nutzer individuell im Nutzungsvertrag vereinbart.

4.2. Die Abrechnung des Nutzungsentgelts erfolgt anhand eines 3-stufigen Abrechnungssystems und im Nutzungsvertrag gewählten Abrechnungszeitraum.

4.3. Die Abrechnung der Erstindikation mit der Portfolioanalyse und die Detailanalyse auf Ebene des einzelnen Objektes erfolgen anhand des Volumens der analysierten Flächen. Im Falle einer erfolgreichen Transaktion erhält die 21st zusätzlich eine im Nutzungsvertrag näher vereinbarte Dealgebühr. Grundlage für eine erfolgreiche Transaktion ist hierbei ein unterzeichneter Kaufvertrag zwischen Anbieter und Käufer. Die Dealgebühr bleibt auch erhalten, wenn der Kaufvertrag später gekündigt, angefochten oder aus sonstigen Gründen rückgängig gemacht wird, die 21st nicht zu vertreten hat.

4.4. Die Entgelte und Dealgebühren verstehen sich als Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer. Bei Nutzern, die Verbraucher sind (vgl. Ziffer 1.3) werden die Preise als Endpreise brutto inkl. Umsatzsteuer angegeben.

4.5. Soweit 21st die Nutzung der Webseite für den Nutzer im Einzelfall unentgeltlich anbietet, behält sich 21st vor, den Nutzungsumfang jederzeit zu verändern.

4.6. Die Nutzungsentgelte sind von dem Nutzer nach Zugang einer Rechnung innerhalb der dort gesetzten Frist auf das in der Rechnung genannte Konto zu entrichten. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage ab Zugang der Rechnung beim Nutzer. Zahlungsverzug tritt mit Zugang der Rechnung und Ablauf der Zahlungsfrist ein, ohne dass es einer weiteren verzugsbegründenden Mahnung bedürfte.

4.7. Kommt ein Nutzer in Zahlungsverzug, ist 21st berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz sowie eine (gem. § 288 Abs. 5 BGB auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch anrechenbare) Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € geltend zu machen. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer Verbraucher (vgl. Ziffer 1.3. dieser Nutzungsbedingungen) ist; in diesem Fall betragen die Verzugszinsen 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz. 21st behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor.

4.8. Während eines Zahlungsverzugs in nicht unerheblicher Höhe (mindestens 100 EUR), ist 21st vorbehaltlich weitergehender Ansprüche berechtigt, den Zugang zu der Software zu sperren bzw. von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen. Der Nutzer bleibt in diesen Fällen verpflichtet, die zeitabhängigen Entgelte weiter zu bezahlen. Erfolgt die Sperrung wegen offener Zahlungsforderungen und werden diese ausgeglichen, wird der Zugang wieder entsperrt.

4.9. Kommt der Nutzer für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte (mindestens 50%) oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, ist 21st berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Preise zu verlangen. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn entweder 21st einen höheren oder der Nutzer einen geringeren Schaden als den vorgenannten pauschalierten Schaden nachweisen kann. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt 21st vorbehalten.

4.10. Ist der Kunde nicht Verbraucher im Sinne der Ziffer 1.3 dieser Nutzungsbedingungen, ist er mit außerhalb des Synallagmas, d.h. außerhalb des Gegenseitigkeitsverhältnisses von Leistung und Gegenleistung, stehenden Forderungen nicht zur Aufrechnung berechtigt. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht, wenn die Gegenforderungen von 21st nicht bestritten, rechtskräftig festgestellt, oder zur Entscheidung reif sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Nutzer, der nicht Verbraucher ist (vgl. Ziffer 1.3) nicht geltend machen, es sei denn, es liegt eine der vorgenannten Ausnahmen vor.

4.11. 21st ist bei Laufzeitverträgen berechtigt, die Nutzungsentgelte für die nächste Vertragslaufzeit zu ändern. 21st wird den Nutzer spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung davon in Kenntnis setzen. Ist der Nutzer mit der Änderung nicht einverstanden, kann der Nutzer den Nutzungsvertrag zum Inkrafttreten der Preisänderung kündigen. Bleibt die Kündigung aus, gilt die Preisänderung als von dem Nutzer genehmigt; auf die Änderung der Nutzungsentgelte, die Frist zur Kündigung und die Folgen des Ausbleibens der Kündigung wird 21st den Nutzer vorab hinweisen.

​

§5 KONTO UND ZUGANGSDATEN

5.1. Über sein persönliches Konto (im Folgenden „Nutzerkonto“) erhält jeder erste registrierte Nutzer Zugriff auf die Software und automatisch Adminrechte. Nach der ersten Registrierung zur Verifizierung seiner Mobilnummer und E-Mailadresse erhält der Nutzer einen Link per E-Mail, mit dem sich ein weiteres Registrierungsfenster öffnet. Mit einem SMS-Aktivierungscode schaltet der Nutzer in diesem Fenster die Oberfläche für die Eingabe seiner dort geforderten Vertragsdaten (im Folgenden „Vertragsdaten“) frei. Vertragsdaten sind vollständig und korrekt anzugeben, insbesondere hinsichtlich gesetzlich erforderlicher Informationen als Nutzer in gewerblicher oder sonstiger selbstständiger Tätigkeit. Sodann erhält der Nutzer einen Code zur Adressverifizierung von der 21st und erlangt schließlich Zugriff auf sein Nutzerkonto (im Folgenden „Freischaltung“), das über die www.21re.de/login erreichbar ist.

5.2. Jeder erste Nutzer, der sich für eine Firma in der 21st-Plattform registriert, ist automatisch Admin. Die Admin-Rechte beinhalten z.B. die Änderung von Firmendaten, das Hinzufügen und Deaktivieren von weiteren Nutzern sowie die Vergabe von Admin-Rechten an weitere Nutzer. Jeder Admin einer Firma benötigt eine 2-Faktor-Authentifizierung (im Folgenden “2FA”). Mit der 2FA schützen Sie Ihre Daten auch dann, wenn eine andere Person Ihr Passwort kennt. Denn nur, wer sich zusätzlich zu Benutzername und Passwort über ein zweites Endgerät identifiziert, kann auf das gesicherte Netzwerk zugreifen. Für die Absicherung durch die 2FA, installieren Sie die “Authenticator App” auf Ihrem Smartphone. Diese können Sie sich direkt im Google Play Store (Android) oder Apple App Store (Apple) herunterladen. Sobald Sie sich erstmalig auf der 21st-Plattform einloggen, erscheint ein QR-Code. Öffnen Sie die zuvor installierte Authenticator App, fügen Sie einen neuen Eintrag hinzu und scannen den QR-Code mit der App. Nachdem Sie den Code aus der App in das Feld neben dem QR-Code eingegeben haben, ist die Einrichtung abgeschlossen. Die App muss auf Ihrem Mobiltelefon verbleiben, da alle 30 Tage ein neuer Einmalcode oder beim Login in der 21st-Plattform erforderlich ist. Bei Verlust des Mobiltelefons ist sofort eine Nachricht an datenschutz@21re.de zu schreiben und das Passwort zu ändern.

5.3. Die Einrichtung eines Nutzerkontos ist juristischen Personen, rechtsfähigen Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen gestattet. Als Nutzer und damit Inhaber des Nutzerkontos darf nur eine einzelne Person angegeben werden, wobei die Freischaltung für mehrere User nach Vereinbarung möglich ist.

5.4. Bei Änderungen von Vertragsdaten sind die für die Nutzerkonten hinterlegten Daten unverzüglich zu aktualisieren.

5.5. Ein Nutzerkonto ist nicht übertragbar.

5.6. Bei Anlage eines Nutzerkontos wählt der Nutzer das Passwort selbst. Der Nutzer stellt dabei sicher, dass

â–ª möglichst sehr sichere, nach Buchstaben- und/oder Zahlenfolge individuelle Passwörter ausgewählt werden, die mindestens 9 Zeichen umfassen;

â–ª seine Vertragsdaten wahrheitsgemäß und vollständig angegeben sind.

5.7. Der Nutzer stellt darüber hinaus sicher, dass

â–ª die Login-Daten des Nutzers unverzüglich von dem Nutzer geändert werden können, wenn der Nutzer oder dessen Mitarbeiter Kenntnis von einem Missbrauch der Zugangsdaten haben oder der Nutzer oder dessen Mitarbeiter einen solchen Missbrauch nur vermuten oder befürchten. 21st ist umgehend zu informieren, wenn konkrete Missbrauchsgefahr droht;

â–ª die Login-Daten und Passwörter des Nutzers geheim gehalten und getrennt von Unterlagen und Informationen aufbewahrt werden, die als Login-Daten oder Passwörter des Nutzerkontos erkennbar sind.

5.8. Nutzer haften für alle Schäden, die durch eine von dem Nutzer verschuldete Drittnutzung seines Nutzerkontos herbeigeführt werden.

5.9. Verstößt der Nutzer in erheblichem Umfang gegen die in diesem § 5 bestimmten Sorgfaltspflichten, ist 21st berechtigt, dessen Zugang zum Nutzerkonto vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Der Nutzer wird hierüber per E-Mail informiert.

5.10. Die bei 21st hinterlegten Daten aller Nutzerkonten können im Sinne einer Identifizierung der Nutzer nur sehr begrenzt durchgeführt werden, weil das weltweit zugängliche Internet ohne technische Sonderausstattungen keine verlässliche Lokalisierung eines Nutzers zulässt. Es ist daher trotz aller Bemühungen von 21st nicht auszuschließen, dass für ein Nutzerkonto unrichtige oder nicht mehr aktuelle Daten hinterlegt sind.

5.11. Wir speichern Ihre Daten so lange, wie wir hierzu berechtigt sind. Falls die Rechtsgrundlage für die Speicherung nachträglich entfällt, insbesondere weil der mit der Datenerhebung verbundene Zweck erreicht wurde, werden wir Ihre Daten unverzüglich löschen, sofern wir nicht aufgrund einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht dazu verpflichtet sind, die Daten weiterhin zu speichern.

 

§6 VERFÜGBARKEIT & WARTUNGSARBEITEN

6.1. 21st Real Estate ist berechtigt, den Betrieb der Software 21st jederzeit ganz oder teilweise durch Subunternehmer ausführen zu lassen. Beauftragte Subunternehmer sind vertraglich an die Datenschutzbestimmungen gebunden und zur Vertraulichkeit verpflichtet.

6.2. Bei Problemen im Zusammenhang mit der Nutzung der Software und/oder Webseite bietet 21st einen Support unter support@21re.de.

6.3. Die Verfügbarkeit des Dienstes beträgt mindestens 99% im Jahresmittel innerhalb der Einflusssphäre von 21st. Die Verfügbarkeit ist dann erreicht, wenn der Dienst mindestens 99% der Zeit eines Jahres verfügbar war. Die Umstände, die dem Nutzer im Zusammenhang mit der Instandhaltung, der Wartung zur Optimierung und Leistungssteigerung sowie durch Störungsbeseitigung von nicht durch 21st zu vertretenen Störungen oder durch Ausfälle aufgrund höherer Gewalt entstehen, fallen nicht unter das Gebot der Verfügbarkeitsabsicherung, so dass ein dadurch begründeter Ausfall vom Nutzer hingenommen werden muss.

6.4. Die Verfügbarkeit ist gewährleistet, solange 21st ab Bekanntwerden einer Störung der Verfügbarkeit innerhalb einer angemessenen Frist eine Lösung findet und den Service wieder zur Verfügung stellen kann.

6.5. 21st Real Estate behält sich vor, die Transfervolumina und Bandbreiten für Up- und Downloads zu begrenzen.

6.6. Störungen der Systemverfügbarkeit muss der Nutzer unverzüglich nach Bekanntwerden an 21st per E-Mail support@21re.de melden. Vor einer Störungsmeldung hat der Nutzer im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, ob der Grund der Störung in seinem Verantwortungsbereich liegt. 21st wird die Störungen während ihrer üblichen Bürozeiten (Montag bis Freitag, ausschließlich gesetzlicher Feiertag nach Feiertagsgesetz Berlin, 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr) entgegennehmen und unverzüglich bearbeiten.

 

§7 FUNKTIONSUMFANG & WEITERENTWICKLUNG

7.1. 21st arbeitet kontinuierlich an der Optimierung und Erweiterung der Software und des Datenmodells. Dies kann zu Änderungen führen, zum Beispiel der Bedienung und Funktionsweise der Software oder auch der Anpassung von berechneten Immobilienwerten, soweit dies unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von 21st den Nutzern zumutbar ist. Ein Anspruch auf die Nutzung der Software besteht nur im Rahmen des jeweils aktuellen Stands der Technik.

7.2. 21st behält sich im Zuge einer Leistungsoptimierung durch strategischen oder technischen Fortschritt, kontinuierliche Weiterentwicklungen der Anwendung vor. Hierdurch kann es zur Veränderung bisheriger Funktionalitäten, Arbeitsabläufen oder zu Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten kommen.

7.3. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung den Nutzer erfolgen.

7.4. Entstehen durch die Leistungsänderung Nachteile, so steht dem Nutzer das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Änderungstermin zu. Die Kündigung muss durch den Nutzer innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderungen erfolgen.

 

§8 WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER

8.1. Wenn der Nutzer Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist (vgl. Ziffer 1.3 dieser Nutzungsbedingungen), kann der Nutzer seine Vertragserklärung binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Abschlusses des Nutzungsvertrags ohne Angaben von Gründen widerrufen. Informationen über die Bedingungen der Ausübung und die Rechtsfolgen des Widerrufs sind der separaten Widerrufsbelehrung zu entnehmen.

8.2. Das Widerrufsrecht als Verbraucher erlischt, wenn die folgenden drei Umstände gem. § 356 BGB eingetreten sind:

â–ª 21st hat die vom Nutzer beauftragte Dienstleistung vollständig erbracht,

â–ª 21st hat mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen, nachdem der Nutzer dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hatte und

â–ª der Nutzer hat gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt, dass der Nutzer sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch 21st verliert.

8.3. 21st behält sich im Falle des Widerrufs vor, für eine etwaige Rückzahlung des dem Nutzer zu zahlenden Geldbetrags ein anderes Zahlungsmittel zu verwenden als das, was der Nutzer bei der Zahlung verwendet hatte. Auch in diesen Fällen wird für die Rückzahlung kein Entgelt berechnet.

 

§9 PFLICHTEN VON 21ST

9.1. 21st ist verpflichtet, dem Nutzer die Software - wie im Nutzungsvertrag und diesen AGB beschrieben – während der Vertragsdauer zur Verfügung zu stellen und die technischen Maßnahmen zu ergreifen, um den Up- und Download der Daten zwischen 21st und dem Nutzer zu gewährleisten.

9.2. 21st ist nicht für die Funktions- und Leistungsfähigkeit des nutzerseitigen Übertragungssystems verantwortlich, ebenso wenig wie für die Leistungen von Kommunikations- und Übertragungssystemen Dritter, die aufgrund der internetspezifischen Besonderheiten zwar an der Übertragung der Daten mitwirken, aber nicht von 21st ausgewählt wurden und deren Verhalten auch nicht von 21st beeinflusst werden kann.

 

§10 PFLICHTEN DES NUTZERS

10.1. Auf die Software kann mit den im Nutzungsvertrag vereinbarten Browsern zugegriffen werden (derzeit: Chrome, Firefox, Safari). Der Nutzer achtet darauf, den Browser stets aktuell zu halten und etwaig angebotene Updates/Upgrades vorzunehmen. Für Einschränkungen der Nutzung der Software aufgrund nicht erfüllter Systemanforderungen auf Kundenseite ist 21st Real Estate nicht verantwortlich.

10.2. Der Nutzer ist verpflichtet, Daten ausschließlich unter Nutzung und Anerkennung der gemäß des Internetprotokolls „https“ verabschiedeten Standards zu übermitteln. Er darf ausschließlich die standardmäßig anerkannten oder durch 21st vorgegebenen Schnittstellen nutzen. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung.

10.3. Der Nutzer ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und sicher vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte aufzubewahren, so dass ein Missbrauch der Daten durch Dritte für den Zugang unmöglich ist.

10.4. Der Nutzer darf den Dienst nicht zur Durchführung von strafbaren Handlungen nutzen, wie insbesondere, aber nicht abschließend: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Verabredung oder Aufruf zu Gewalttaten, Verletzungen von Immaterialgüterrechten, betrügerischen Handlungen, Verleumdungen, Beleidigungen oder Computerstraftaten oder anderen strafbaren Handlungen.

10.5. Sofern ein Dritter den Nutzer und/oder 21st wegen Rechtsverletzungen des Nutzers im Rahmen der Nutzung des Vertragsgegenstandes, insbesondere wegen Straftaten oder Verletzungen von geistigem Eigentum, in Anspruch nimmt, ist 21st berechtigt, dem Nutzer die Nutzung des Dienstes sofort zu untersagen und seinen Zugang zu sperren, solange der geltend gemachte Anspruch nicht von einem Gericht rechtskräftig verworfen wurde oder der Dritte verbindlich auf seine Ansprüche verzichtet hat.

10.6. Der Nutzer als Geschäftskunde bzw. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist für eine vertragskonforme Nutzung des Dienstes für alle seine eingeladenen Nutzer verpflichtet.

10.7. Im Falle einer Sperrung des Dienstes hat 21st das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bereits gezahlte Gebühren werden nicht erstattet.

 

§11 RECHTEEINRÄUMUNG, MISSBRÄUCHLICHE NUTZUNG

11.1. Die Webseite und ihre Komponenten sowie die Software sind geistiges Eigentum von 21st. 21st räumt dem Nutzer für die Dauer des Nutzungsvertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht sublizensierbare Recht ein, auf die Software über das Internet von einem Einzelarbeitsplatz zuzugreifen und mittels des entsprechenden Plug-Ins die Software als Cloud Service gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Lizenz auf die registrierte Person mit einem entsprechenden Nutzerkonto beschränkt. Es können jedoch mit der Lizenz mehrere User innerhalb eines Unternehmens freigeschaltet werden. Das dem Nutzer eingeräumte Nutzungsrecht besteht auch in dem hier geregelten Umfang an etwaigen Verbesserungen oder Weiterentwicklungen der Software.

11.2. Der Nutzer verpflichtet sich, die Webseite und die Software nicht missbräuchlich zu nutzen (im Folgenden: „Missbräuchliche Nutzung“). Es ist dem Nutzer insbesondere untersagt,

â–ª die Software oder ihre Komponenten ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu kopieren, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu dekompilieren oder auf andere Weise umzuarbeiten, wenn es nicht ausdrücklich vom Nutzungsvertrag vorgesehen oder nach §§ 69d Abs. 2 und Abs. 3, 69e UrhG zulässig ist;

â–ª das Nutzungsrecht an der Software Dritten zu übertragen, zu veräußern, abzutreten, zu unterlizensieren, zu vermieten, weiter zu verteilen, zu veröffentlichen, mit Dritten zu teilen oder über den Vertragszweck hinaus für beliebige gewerbliche Zwecke zu nutzen;

â–ª Inhalte von 21st zu blockieren, zu überschreiben oder zu ändern;

â–ª Immobilienangebote anzubieten, welche gegen gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter, die Datenschutzbestimmungen sowie diese Nutzungsbedingungen verstoßen.

â–ª die Software unter Verwendung eines Systems oder Programms zu nutzen, das die Sicherheit, Integrität und/oder Verfügbarkeit der von 21st eingesetzten Systeme und Software beeinträchtigt, oder auf andere Weise das ordnungsgemäße und reibungslose Funktionieren der Software zu stören bzw. sich unberechtigten Zugang zur Software zu verschaffen;

â–ª die Software und/oder die Webseite für allgemein gehaltene Werbung oder Werbung für nicht als Immobilienangebote publizierte Angebote zu eigenen Gunsten oder zugunsten Dritter zu nutzen;

â–ª andere Nutzer mit dem Ziel zu kontaktieren, unter Umgehung der Software und/oder der Webseite über ein Immobilienangebot direkt zu verhandeln und/oder einen auf ein Immobilienangebot zurückgehenden Vertrag abzuschließen oder zu vermitteln;

â–ª allein oder im Zusammenwirken mit anderen Nutzern durch Verwendung mehrerer Nutzerkonten oder in sonstiger Weise manipulativ auf die Software und/oder die Webseite, insbesondere die Suchfunktion, Einfluss zu nehmen oder

â–ª Kontaktdaten anderer Nutzer, welche der Nutzer im Rahmen der Nutzung der Software erhalten, für andere Zwecke (insbesondere Werbung und Weiterverkauf) zu nutzen als für die vertragliche und vorvertragliche Korrespondenz zu dem konkreten Immobilienangebot.

11.3. Nutzt der Nutzer die Software in seiner Eigenschaft als vertretungsberechtigte natürliche Person einer juristischen Person oder Personengesellschaft, trägt der Nutzer durch entsprechende Anweisungen und Vereinbarungen dafür Sorge, dass von dessen Mitarbeitern keine missbräuchliche Nutzung betrieben wird. Der Nutzer steht nach den gesetzlichen Bestimmungen für eine missbräuchliche Nutzung seiner Mitarbeiter gegenüber 21st ein.

11.4. Im Fall einer missbräuchlichen Nutzung ist 21st ungeachtet des Rechts zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, den Zugang des Nutzers bzw. den Zugang einzelner seiner Mitarbeiter zum Nutzerkonto vorläufig oder dauerhaft zu sperren. Wird der Zugang zum Nutzerkonto gesperrt, ist es dem Nutzer nicht gestattet, sich mit einem neuen oder einem anderen Nutzerkonto anderweitigen Zugang zur Software zu verschaffen. Bei Sperrungen von Nutzerkonten wegen missbräuchlicher Nutzung besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte.

11.5. 21st ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor missbräuchlicher Nutzung der Software zu treffen. Dabei achtet 21st darauf, dass der vertragsgemäße Einsatz der Software nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt wird.

 

§12 MASSNAHMEN BEI VERSTÖSS

12.1. 21st behält sich vor, bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Nutzungsvertrages oder gegen diese Nutzungsbedingungen, insbesondere bei der wissentlichen Angabe falscher Personen-, Objekt- oder Kaufvertragsinformationen - (im Folgenden: „Verstoß“) folgende Maßnahme zu ergreifen:

â–ª Bei einer oder bei wiederholten Verstößen, die erhebliche Schädigungen anderer Nutzer bewirken oder aus anderem wichtigen Grund, können die Nutzerkonten zeitweise bzw. endgültig gesperrt werden.

12.2. 21st trifft Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen, d.h. bei der Wahl und Umsetzung einer Maßnahme berücksichtigt 21st die berechtigten Interessen der betroffenen Nutzer und prüft insbesondere, ob der zu ahndende Verstoß schuldhaft verursacht wurde.

12.3. Bei Sperrungen von Nutzerkonten wegen eines schuldhaften Verstoßes des Nutzers besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte.

12.4. Der Nutzer hat die Möglichkeit, innerhalb von einer Woche nach Wirksamwerden einer Maßnahme in Textform Einspruch gegen die Maßnahme, insbesondere per E-Mail an support@21re.de zu erheben. Ein Einspruch suspendiert die Wirkung der Maßnahme nicht, führt aber zur nochmaligen Überprüfung der Maßnahme durch 21st und wird in jedem Fall beantwortet.

 

§13 GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG, FREISTELLUNG & VERTRAGSSTRAFE

13.1. Für die Leistungen der 21st besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht.

13.2. Die Gewährleistung und Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den nachfolgenden Regelungen. 21st haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens 21st, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von 21st beruht.

13.3. Für leicht fahrlässiges Verhalten haftet 21st nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertrages zweckwesentlich ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) dem Grunde nach, der Höhe nach aber nur, soweit 21st nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise mit den verursachten Schäden rechnen musste.

13.4. Im Übrigen ist die Haftung von 21st – auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – ausgeschlossen. Dies gilt auch zugunsten der persönlichen Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von 21st.

13.5. Die Haftungsbegrenzungen in § 13.3. und § 13.4. gelten nicht für Schadenersatzansprüche aus Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit, aus der Übernahme von Garantien, in Fällen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzes oder sonstigen verschuldensunabhängigen Haftungen oder aus einem arglistigen Verschweigen von Mängeln.

13.6. Die verschuldensunabhängige Haftung von 21st auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel wird mit Ausnahme der in Ziffern 13.1 und 13.4 genannte Haftungsfälle ausgeschlossen.

13.7. Machen Ereignisse oder Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von 21st und dem Nutzer liegen (im Folgenden: „Höhere Gewalt“), die Bereitstellung der Software unmöglich, wird 21st von der Leistungspflicht frei. Als Fälle der höheren Gewalt gelten insbesondere die flächendeckende, nicht nur den Nutzer betreffende Unterbrechung oder der flächendeckende, nicht nur den Nutzer betreffende Ausfall des Internets oder anderer Netze, Telekommunikationsverbindungen, der Stromversorgung oder von Infrastrukturen sowie von Anbietern oder Lieferanten.

13.8. Macht ein Nutzer oder ein Dritter wegen der Verletzung seiner Rechte durch die Nutzung der Software und/oder Webseite durch einen (anderen) Nutzer Ansprüche gegen 21st geltend, so hat dieser (andere) Nutzer 21st von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen freizustellen, soweit dieser (andere) Nutzer die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung beinhaltet sämtliche Kosten der Rechtsverteidigung seitens 21st in gesetzlicher Höhe. 21st wird den Nutzer über eine Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich informieren. Der freistellungspflichtige Nutzer hat 21st auf Verlangen alle notwendigen Informationen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme wegen der Rechtsverletzung unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Schadensersatzansprüche der 21st bleiben von dieser Freistellungsverpflichtung unberührt.

13.9. 21st ist selbst kein Anbieter von Immobilien und wird auch kein Vertragspartner von Nutzern der Software. 21st liefert dem Nutzer ausschließlich Hilfsmittel für dessen Entscheidungen im Rahmen der Abwicklung eines Geschäfts unter Nutzung der Software.

13.10. 21st übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Verbindlichkeit der Ergebnisse, welche auf die Nutzung der Software zurückzuführen sind. Insbesondere steht 21st nicht dafür ein, dass Immobilienangebote rechtsverbindliche, vollständige und zutreffende Erklärungen des Anbieters darstellen.

13.11. 21st übernimmt keine Gewähr für den Inhalt und das Zustandekommen von Verträgen (insbesondere Makler- und Kaufverträge), welche auf Immobilienangebote und/oder die Webseite und/oder die Software zurückgehen. Die Nutzung der Software kann durch 21st zeitweilig eingeschränkt werden, soweit Wartungsarbeiten, Nachrüstungen oder Upgrades an der Software insbesondere hinsichtlich Sicherheit und Integrität der Server, Kapazitätsgrenzen oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich sind. 21st wird die Nutzer über entsprechende Wartungsarbeiten – soweit möglich – mit angemessener Frist informieren und die Arbeiten möglichst außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchführen.

13.12. Versäumt es der Kunde schuldhaft, die 21st über den Kauf von einer oder mehreren Immobilien zu unterrichten, erhebt die 21st für jeden einzelnen Fall eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vertraglich vereinbarten erfolgsbasierten Gebühr. Schadensersatzansprüche der 21st bleiben hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe ist jedoch in jedem Fall auf den Schadensersatz anzurechnen. Die Vertragsstrafenklausel gilt ebenso bei wissentlich falsch übermittelten Angaben durch den Nutzer.

13.13. Für jeden einzelnen Fall, in dem der Nutzer schuldhaft die Nutzung der Software durch Dritte ermöglicht oder anderweitig die Software missbräuchlich nutzt (vgl. Ziffer 11 dieser AGB), ist der Nutzer zur Zahlung einer sofort fälligen, nach billigem Ermessen der 21st zu bestimmenden und vom zuständigen Amts- oder Landgericht überprüfbaren Vertragsstrafe verpflichtet. Die Geltendmachung eines weiteren oder weitergehenden Schadensersatzes bleibt 21st vorbehalten. Die Vertragsstrafe wird in diesem Fall auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.

 

§14 KONTAKTAUFNAHME, NEWSLETTER

Mitteilungen über Marketingaktivitäten von 21st und Partnern (im Folgenden „Newsletter“) erhält der Nutzer nur, wenn er dem Empfang des Newsletters ausdrücklich zugestimmt hat. Der Nutzer kann den Bezug des Newsletters jederzeit beenden, indem der Nutzer seinen schriftlichen Widerspruch gegenüber der 21st an datenschutz@21re.de bekundet oder den Link in jedem Newsletter zum Widerspruch verwendet. In diesem Fall wird die E-Mail-Adresse des Nutzers aus dem Newsletter-Verteiler gelöscht bzw. wird das Fehlen der Einwilligung im Kundenbereich vermerkt.

 

§15 DATENSCHUTZ

Die Datenschutzpraxis von 21st steht im Einklang mit den jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen, wie z.B. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG). Sämtliche Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Nutzer finden sich in den Datenschutzhinweisen https://www.21re.de/de/data-protection/.

 

§16 ÄNDERUNGEN DER NUTZUNGSBEDINGUNGEN

21st ist jederzeit berechtigt, diese Nutzungsbedingungen für die Zukunft zu ändern, sofern nicht wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (insbesondere Art und Umfang, Laufzeit, Kündigung) umfasst sind. Die Änderungen werden wirksam, wenn die Nutzungsbedingungen in ihrer geänderten Form in ein Rechtsgeschäft einbezogen werden. Sie gelten auch dann als wirksam vereinbart, wenn sie dem Nutzer in Textform mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten bekannt gegeben und der Nutzer diesen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Die Änderungsmitteilung enthält die Frist zum Widerspruch und die Folgen der Nichteinhaltung der Frist. Bei Ausübung des Widerspruchsrechts werden die Änderungen nicht Vertragsbestandteil und der Vertrag wird unverändert fortgesetzt. Das Kündigungsrecht der Parteien bleibt hiervon unberührt.

 

§17 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

17.1. Auf diese Nutzungsbedingungen und die gesamte zwischen dem Nutzer und 21st bestehende Vertragsbeziehung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des deutschen Internationalen Privatrechts (IPR) sowie des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Ist der Nutzer Verbraucher (vgl. Ziffer 1.3) sind darüber hinaus die zwingenden verbraucherschützenden Normen im Land seines Wohnsitzes anwendbar, die gegenüber dem Recht der Bundesrepublik Deutschland einen weitergehenden Schutz bieten.

17.2. Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Textformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

17.3. Sofern der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so wird als Gerichtsstand für alle rechtlichen Auseinandersetzungen aus diesen Nutzungsbedingungen und des Nutzungsvertrags Berlin-Mitte vereinbart. Ist der Nutzer Verbraucher (§ 13 BGB, vgl. Ziffer 1.3), so besteht zu dessen Gunsten ein Gerichtsstand an dessen Wohnsitz und wahlweise für Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland in Berlin für alle rechtlichen Auseinandersetzungen aus diesen Nutzungsbedingungen und dem Nutzungsvertrag.

17.4. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder die Rechtsstellung aus dem Vertrag insgesamt kann der Nutzer nur nach vorheriger Einwilligung der 21st in Textform auf Dritte übertragen. Dies gilt auch in Fällen einer Übernahme des Lizenznehmers durch Dritte (z.B. durch Unternehmenskauf) oder bei einer Übernahme der Kontrolle bzw. der Stimmmehrheit im Unternehmen des Nutzers.

17.5. Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht. Ist eine einzelne Nutzungsbedingung unwirksam, wird diese Bestimmung durch das einschlägige Gesetzesrecht ersetzt. Fehlt solches Gesetzesrecht im Einzelfall oder würde dieses zu einem untragbaren Ergebnis führen, so werden 21st und der Nutzer eine der rechtsunwirksamen Nutzungsbedingung wirtschaftlich möglichst nahekommende, rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Dies gilt auch im Fall einer Regelungslücke.

17.6. Soweit nicht anders vereinbart, ist die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache Deutsch oder Englisch. Der Nutzer stimmt zu, dass die Kommunikation zwischen 21st und dem Nutzer in Bezug auf Verträge und Rechnungen in elektronischer Form erfolgt.

17.7. Link zur OS-Plattform gemäß Art.14 Abs.1 der Verordnung EU Nr. 524 / 2013: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

17.8. 21st ist weder gesetzlich noch auf freiwilliger Basis dazu verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 21st wird sich im Konfliktfall mit Nutzern als Verbraucher (vgl. Ziffer 1.3) bemühen, mit dem Nutzer eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Da Schlichtungsstellen kostenpflichtig sind, wird 21st auch in dem wohlverstandenen Kosteninteresse des Nutzers nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.

bottom of page